Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lass Ab · Spenden-Plattform

Stand: [Datum] · Entwurf zur anwaltlichen Prüfung


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Anbieter der Anwendung „Lass Ab" (nachfolgend „Anbieter") und den natürlichen Personen, die diese Anwendung nutzen (nachfolgend „Nutzer").

(2) Anbieter ist:
[Vorname Nachname / Firma]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
E-Mail: [Kontakt-E-Mail]
Steuer-Nr.: [Steuernummer]

(3) Mit der Registrierung und Nutzung der Anwendung erkennt der Nutzer diese AGB an. Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4) Die Anwendung richtet sich ausschließlich an natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 2 Gegenstand der Leistung

(1) Lass Ab ist eine Anwendung, die es Nutzern ermöglicht, im Zusammenhang mit selbst gewählten Verhaltensweisen (z.B. Rauchen, Autofahren, Konsum) freiwillige Geldzuwendungen an gemeinnützige Organisationen (nachfolgend „Empfängerorganisationen") zu leisten.

(2) Die Anwendung wirkt dabei als technischer Vermittler zwischen Nutzer und Empfängerorganisation. Der Anbieter erbringt selbst keine Spenden­leistung im rechtlichen Sinn, sondern leitet die zugewendeten Beträge im Auftrag des Nutzers weiter.

(3) Die Empfängerorganisationen werden vom Anbieter vorausgewählt und in der Anwendung benannt. Eine vertragliche Beziehung des Nutzers zur Empfängerorganisation entsteht durch die Zuwendung nicht. Der Anbieter ist nicht Träger der Empfängerorganisationen.

(4) Der Anbieter erbringt keine steuerliche, finanzielle oder sonstige Beratungsleistung. Hinweise zur steuerlichen Behandlung sind unverbindliche Information.

(5) Die Anwendung enthält darüber hinaus spielerische, soziale und reflektierende Elemente (insbesondere Gemeinde / Zirkel, Denunziations-Spielmechanik, Aufstiegsstufen / Engelrang, Reliquien, Pilgerfahrt, Heiligsprechung, Sonntagsbeichte, Fastenzeit-Challenges). Sie sind Bestandteil des Erlebnisses, begründen jedoch keinen vermögens­werten Anspruch (siehe §§ 8–11).

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

  1. Die Nutzung erfordert die Anlage eines Nutzerkontos mit gültiger E-Mail-Adresse.
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen zeitnah zu aktualisieren.
  3. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Der Nutzer kann sein Konto jederzeit über die Anwendung oder durch Mitteilung an den Anbieter löschen lassen. Die Löschung erfolgt unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (siehe § 14).

§ 4 Spendenmodell und Geldfluss (Treuhand-Modell)

(1) Treuhänderische Vereinnahmung

Beträge, die der Nutzer über die Anwendung zuwendet, werden nicht unmittelbar an die Empfängerorganisation weitergeleitet, sondern zunächst auf einem vom Geschäftskonto des Anbieters getrennt geführten Treuhand- bzw. Anderkonto gesammelt. Der Anbieter handelt insoweit ausschließlich als Treuhänder des Nutzers im Sinne einer mittelbaren Stellvertretung (§§ 164 ff. BGB). Eine Vermögensvermengung mit dem Vermögen des Anbieters findet nicht statt.

(2) Zweckbindung (Auflagenschenkung, § 525 BGB)

Der Nutzer wendet die Beträge mit der Auflage zu, sie ausschließlich an die in der Anwendung benannte Empfängerorganisation und ausschließlich für deren satzungs­gemäße gemeinnützige Zwecke weiterzuleiten. Eine anderweitige Verwendung — insbesondere zur Zwischenfinanzierung von Plattformkosten oder anderen Aufwendungen des Anbieters — ist ausgeschlossen.

(3) Auszahlung an die Empfängerorganisation

Die Auszahlung an die Empfängerorganisation erfolgt periodisch, sobald die je Empfängerorganisation angesammelten Beträge die Schwelle von 100 Euro übersteigen, mindestens jedoch einmal pro Kalenderquartal. Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Ablauf der gesetzlichen Rückbuchungsfrist für SEPA-Lastschriften (§ 6 Abs. 5).

(4) Tip / Plattform-Beitrag

Im Anschluss an jede Spende kann der Nutzer freiwillig einen zusätzlichen Beitrag („Tip") zur Finanzierung des Betriebs der Anwendung leisten. Der Tip ist keine Spende im steuerrechtlichen Sinn, sondern ein Entgelt an den Anbieter und wird nicht treuhänderisch behandelt. Der Tip wird auf dem Erfolgsbildschirm und in der Vorabankündigung gesondert ausgewiesen. 100 % des eigentlichen Spendenbetrags fließen in die Treuhand und zur Empfängerorganisation.

Die Konstruktion als treuhänderische mittelbare Stellvertretung muss gegen die Anforderungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) abgegrenzt werden. Insbesondere: Greift die Ausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ZAG (Sammelzahlung im Auftrag des Zahlers an einen Empfänger)? Es ist eine Stellungnahme der BaFin oder eine sichere fachanwaltliche Bewertung einzuholen, bevor diese Klausel in Kraft tritt.

§ 5 Bestellung einer Spende und Vertragsschluss

  1. Der Nutzer kann in der Anwendung einen Spendenbetrag (1–10 €) auswählen und einer Empfängerorganisation zuordnen.
  2. Mit Bestätigung der Auswahl erteilt der Nutzer dem Anbieter den Auftrag, den Betrag in seinem Namen treuhänderisch zu vereinnahmen und an die Empfängerorganisation weiterzuleiten.
  3. Eine Bestätigung des Auftrags wird unmittelbar in der Anwendung angezeigt und in einer Vorabankündigung (§ 6 Abs. 4) zusammengefasst.
  4. Eine Mindestabnahme oder eine fortlaufende Spendenpflicht besteht nicht.

§ 6 Zahlungsmodalitäten

(1) Zahlungsdienstleister

Der Anbieter nutzt für die Zahlungsabwicklung den Anbieter Stripe Payments Europe, Limited (Stripe). Die Zahlungsdaten des Nutzers werden ausschließlich an Stripe übermittelt und vom Anbieter nicht gespeichert.

(2) Primärer Zahlungsweg: SEPA-Lastschrift

Der Nutzer erteilt einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat. Innerhalb eines Kalendermonats getätigte Spenden werden zu einer Sammel-Lastschrift gebündelt und am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats eingezogen. Der Nutzer kann ein optionales monatliches Limit (Standard: 25 €) setzen. Das Mandat kann jederzeit über die Anwendung widerrufen werden.

(3) Alternative Zahlungswege

Alternativ können Einmalspenden per Kreditkarte oder Apple Pay geleistet werden. Diese werden sofort eingezogen.

(4) Vorabankündigung (Pre-Notification)

Der Anbieter kündigt Lastschrift­einzüge mindestens 3 Bankarbeitstage vor dem Belastungstag per Push-Benachrichtigung und/oder E-Mail an. Die Vorabankündigung enthält Belastungsdatum, Gesamtbetrag, Aufschlüsselung der Empfänger­organisationen sowie einen eventuellen Tip.

(5) Rückbuchungsrecht

Der Nutzer kann eine SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen ab Belastung ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank zurückbuchen. Bei Rückbuchung entfällt die zugrunde liegende Zuwendung. Der Anbieter behält sich vor, dem Nutzer die ihm hieraus entstehenden Bankgebühren in Rechnung zu stellen, sofern die Rückbuchung nicht durch ein Verschulden des Anbieters veranlasst wurde.

(6) Auszahlung

Auszahlungen an Empfängerorganisationen erfolgen frühestens nach Ablauf der Rückbuchungsfrist nach Abs. 5. Vor diesem Zeitpunkt verbleiben die Beträge auf dem Treuhandkonto.

§ 7 Pflichten des Nutzers

  1. Der Nutzer versichert, dass er die Spenden aus eigenem Vermögen leistet und nicht im Auftrag Dritter handelt (Geldwäschegesetz).
  2. Der Nutzer stellt sicher, dass das hinterlegte Bankkonto die nötige Deckung aufweist.
  3. Der Nutzer wird die Anwendung nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht zur Verschleierung der Herkunft von Vermögenswerten oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken.
  4. Der Nutzer beachtet im Rahmen der sozialen und spielerischen Funktionen die Vorgaben aus §§ 8–11 sowie die geltenden Gesetze (insb. Persönlichkeits-, Urheber- und Bildnisrecht).

§ 8 Soziale Funktionen — Gemeinde und Zirkel

  1. Die Anwendung ermöglicht die Vernetzung mit anderen Nutzern in einer „Gemeinde" (Freundesliste) und in selbst gewählten Gruppen („Zirkel"). Eine Vernetzung kommt nur durch beidseitige Bestätigung zustande.
  2. Welche Profil­daten in der Gemeinde sichtbar sind (Anzeigename, Avatar, aktive Verhaltens­kategorien, aggregierte Spendenstatistik), entscheidet der Nutzer selbst über die Profil­einstellungen. Ein „Eremit-Modus" pausiert die soziale Sichtbarkeit umfassend; der Schalter „Denunzierbarkeit" entfernt die Möglichkeit, im Rahmen der Spielmechanik nach § 9 durch andere Nutzer denunziert zu werden.
  3. Innerhalb eines Zirkels werden ausschließlich solche Aggregat­daten sichtbar, die der Nutzer für die Sichtbarkeit freigegeben hat. Der Zirkel-Beitritt erfolgt durch Einladungs­code; der Austritt ist jederzeit möglich.
  4. Der Nutzer verpflichtet sich, andere Nutzer nicht zu belästigen, zu beleidigen, zu verleumden oder zu diskriminieren. Bei Verstoß ist der Anbieter berechtigt, Zugriffe einzuschränken oder das Konto zu sperren (§ 17 Abs. 3).

§ 9 Denunziations-Spielmechanik

  1. Die Anwendung enthält ein spielerisches Element „Denunziation". Damit kann ein Nutzer ein anderes Mitglied eines gemeinsamen Zirkels mit einer behaupteten Verhaltens­kategorie in Verbindung bringen. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine rechtliche Anzeige; es entstehen keine Rechtsfolgen außerhalb der Anwendung.
  2. Eine Denunziation ist ausschließlich gegen Nutzer möglich, die mit dem Ankläger befreundet sind, mit ihm in mindestens einem Zirkel verbunden sind und die ihre „Denunzierbarkeit" nicht abgewählt haben (§ 8 Abs. 2).
  3. Pro Tag können maximal drei Denunziationen je Nutzer ausgesprochen werden. Der Anbieter behält sich vor, dieses Limit anzupassen.
  4. Eine Denunziation kann optional ein Beweisfoto enthalten. Hierfür gilt:
    1. Beweisfotos können ausschließlich live über die Gerätekamera aufgenommen werden; ein Upload aus der Foto­bibliothek ist technisch unterbunden.
    2. Der Nutzer versichert, dass er an dem aufgenommenen Bild die erforderlichen Rechte besitzt und insbesondere die Anforderungen des § 22 KUG sowie der DSGVO einhält. Erkennbar abgebildete Dritte müssen in die Anfertigung und Verbreitung des Bildes eingewilligt haben.
    3. Beweisfotos werden dem Beklagten ausschließlich als „View-Once" (max. 5 Sekunden) angezeigt.
    4. Nach Auflösung der Denunziation wird das Foto serverseitig gelöscht (Speicherort: Bucket denunciation-evidence bei Supabase).
    5. Der Anbieter ist berechtigt, Fotos vorab oder nachträglich zu entfernen, wenn ein konkreter Verdacht auf einen Rechtsverstoß besteht.
  5. Eine als nachweislich falsch aufgelöste Denunziation führt zu einem Abzug von einem „Engelpunkt" beim Ankläger. Der Punkt­abzug ist Bestandteil der Spielmechanik und stellt keine Sanktion mit Außenwirkung dar.
  6. Bei systematischem Missbrauch der Funktion (insbesondere bei wiederholt rechtswidrigen Beweisfotos) ist der Anbieter berechtigt, die Denunziations-Funktion für den betreffenden Nutzer dauerhaft zu sperren oder das Konto vollständig zu sperren.
Bewertung erforderlich: Inwieweit greift das Hostprovider-Privileg (§ 10 TMG / Art. 6 DSA) für Beweisfotos? Empfehlung: Notice-and-Action-Mechanismus implementieren, schnelle Löschung bei Beanstandung, Dokumentation. Die Spielmechanik selbst sollte zudem auf eine eventuelle Persönlichkeits­rechts­problematik geprüft werden (Aufstellung „behaupteter Laster" über reale Personen).

§ 10 Gamification — Engelrang, Reliquien, Pilgerfahrt, Heiligsprechung

  1. Die Anwendung weist dem Nutzer auf Basis seiner Spenden- und Nutzungs­historie spielerische Status­angaben zu („Engelrang" / Aufstiegsstufen, „Reliquien" / Achievements, „Pilgerfahrt" / Reise-Visualisierung, „Heiligsprechung" / Heiligen-Liste).
  2. Diese Status­angaben sind rein gestaltungs­bezogen. Sie begründen keinen vermögens­werten Anspruch, keinen Gegenwert in Geld oder Sachleistung und keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung. Der Anbieter kann Bedingungen, Schwellenwerte und Bezeichnungen jederzeit ändern.
  3. Die „Heiligsprechung" wird nur veröffentlicht, wenn der Nutzer dies aktiv bestätigt. Der Eintrag kann jederzeit über die Profil­einstellungen widerrufen werden.
  4. Der Wegfall, die Korrektur oder die Änderung von Statusangaben begründen keinen Schadensersatz- oder Erstattungsanspruch.

§ 11 Fastenzeit-Challenges

  1. Die Anwendung bietet zeitlich begrenzte Selbst­verpflichtungen („Challenges") mit täglichem Check-in. Sie sind reine Selbst­verpflichtungen ohne vertragliche Bindung; ein Verstoß führt lediglich zu einem Abbruch der Challenge in der Anwendung.
  2. Challenges ersetzen keine therapeutische, medizinische oder suchttherapeutische Behandlung. Der Anbieter erbringt keine Heilbehandlung. Bei behandlungs­bedürftigen Suchterkrankungen weist der Anbieter in der Anwendung auf professionelle Hilfsangebote hin (z.B. Sucht- und Drogen-Hotline 01806 313 031, www.bundesregierung.de/drogenbeauftragte).
  3. Die im Rahmen einer Challenge angezeigten Sprüche und Reflexionen sind als überspitzte Heiligen­legenden im Stil der Anwendung zu verstehen und stellen keine medizinische Aussage dar.

§ 12 Spendenbescheinigung / Steuernachweis

  1. Der Anbieter stellt dem Nutzer für jedes Kalenderjahr einen vereinfachten Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 4 EStDV als PDF zum Download bereit. Der Nachweis ist ausschließlich für Zuwendungen bis 300 € je Empfänger­organisation und Jahr vorgesehen.
  2. Bei Beträgen über 300 € je Empfänger­organisation ist eine Zuwendungs­bestätigung direkt bei der Empfänger­organisation anzufordern; der Anbieter weist hierauf in der Anwendung hin.
  3. Der Nachweis enthält Name, Beträge, Empfänger­organisationen und Zeitraum der Zuwendungen. Eine Übermittlung an Finanzbehörden erfolgt nicht; sie obliegt dem Nutzer.
  4. Der Anbieter haftet nicht für die steuerliche Anerkennung des Nachweises durch das zuständige Finanzamt.
Form des Nachweises (Mindestangaben nach § 50 Abs. 4 EStDV) anwaltlich/steuer­rechtlich prüfen, insbesondere im Hinblick auf das Treuhandmodell (§ 4 Abs. 1): Gilt der Anbieter als Empfänger oder als Bote? Ggf. Abstimmung mit den Empfänger­organisationen erforderlich.

§ 13 Widerrufsrecht

(1) Da Spenden über die Anwendung als unentgeltliche Zuwendungen im Sinne des § 516 BGB qualifiziert werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB. Die SEPA-Rückbuchungsfrist nach § 6 Abs. 5 bleibt davon unberührt.

(2) Soweit der Nutzer einen Tip leistet (§ 4 Abs. 4), handelt es sich um ein entgeltliches Geschäft. Der Anbieter erbringt die Tip-Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers sofort, sodass das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt. Der Nutzer wird hierauf in der Anwendung hingewiesen.

Prüfen, ob der Tip als „digitale Inhalte / Dienstleistung" im Sinne des § 356 Abs. 5 BGB überhaupt unter den Erlöschens­tatbestand fällt oder ob ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu gewähren ist. Konservativer Ansatz: Widerrufsbelehrung beilegen.

§ 14 Datenschutz, Aufbewahrung

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesonderten Datenschutzerklärung, abrufbar in der Anwendung und unter [URL Datenschutz].

(2) Steuerlich und handelsrechtlich relevante Daten werden gemäß § 147 AO und § 257 HGB bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Im Übrigen werden Daten nach Wegfall des Verarbeitungszwecks gelöscht.

§ 15 Verfügbarkeit der Anwendung

Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung an, schuldet jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Eingriffe Dritter können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

§ 16 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  5. Der Anbieter haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Empfängerorganisationen oder Zahlungsdienstleister.
  6. Der Anbieter haftet nicht für die durch Nutzer eingestellten Inhalte (insbesondere Beweisfotos und behauptete Verhaltens­kategorien im Rahmen der Denunziations-Spielmechanik nach § 9). Die Verantwortlichkeit verbleibt beim einstellenden Nutzer; der Anbieter wird Inhalte nach Kenntnis von einer Rechts­verletzung unverzüglich entfernen.
  7. Eine Haftung für die Auswirkungen der Spielmechanik (z.B. Engelrang-Verlust, Wegfall einer Heiligsprechung, Abbruch einer Challenge) ist ausgeschlossen.

§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

(2) Bei Kündigung werden bereits ausgeführte oder im laufenden Sammelmonat unwiderruflich gebündelte Beträge weiterhin nach den Regeln des § 4 weitergeleitet.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder den Zugang zu sperren, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten verstößt, insbesondere gegen §§ 7–9.

§ 18 Änderungen dieser AGB

(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies aufgrund regulatorischer, technischer oder organisatorischer Änderungen erforderlich wird. Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu beenden.

§ 19 Streitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

(2) Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbraucher­schutzvorschriften des Wohnsitzstaates bleiben unberührt.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist [Sitz des Anbieters].
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

Dieser Entwurf wurde als technische Vorlage erstellt und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Vor Inkrafttreten ist eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Gemeinnützigkeitsrecht und ggf. eine Stellungnahme der BaFin zur ZAG-Relevanz einzuholen. Die Klauseln zu Denunziations-Spielmechanik (§ 9) und Beweisfotos sind zusätzlich auf Persönlichkeits-, Bildnis- und Plattform­haftungsrecht (DSA, TMG) zu prüfen. Empfohlen: Winheller (Frankfurt), Schomerus (Hamburg).