(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis
zwischen dem Anbieter der Anwendung „Lass Ab" (nachfolgend „Anbieter") und den natürlichen
Personen, die diese Anwendung nutzen (nachfolgend „Nutzer").
(3) Mit der Registrierung und Nutzung der Anwendung erkennt der Nutzer diese AGB an.
Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter
stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Die Anwendung richtet sich ausschließlich an natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland,
die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
§ 2 Gegenstand der Leistung
(1) Lass Ab ist eine Anwendung, die es Nutzern ermöglicht, im Zusammenhang mit selbst gewählten
Verhaltensweisen (z.B. Rauchen, Autofahren, Konsum) freiwillige Geldzuwendungen an gemeinnützige
Organisationen (nachfolgend „Empfängerorganisationen") zu leisten.
(2) Die Anwendung wirkt dabei als technischer Vermittler zwischen Nutzer und
Empfängerorganisation. Der Anbieter erbringt selbst keine Spendenleistung im rechtlichen Sinn,
sondern leitet die zugewendeten Beträge im Auftrag des Nutzers weiter.
(3) Die Empfängerorganisationen werden vom Anbieter vorausgewählt und in der Anwendung benannt.
Eine vertragliche Beziehung des Nutzers zur Empfängerorganisation entsteht durch die Zuwendung
nicht. Der Anbieter ist nicht Träger der Empfängerorganisationen.
(4) Der Anbieter erbringt keine steuerliche, finanzielle oder sonstige Beratungsleistung. Hinweise
zur steuerlichen Behandlung sind unverbindliche Information.
(5) Die Anwendung enthält darüber hinaus spielerische, soziale und reflektierende Elemente
(insbesondere Gemeinde / Zirkel, Denunziations-Spielmechanik, Aufstiegsstufen / Engelrang,
Reliquien, Pilgerfahrt, Heiligsprechung, Sonntagsbeichte, Fastenzeit-Challenges). Sie sind
Bestandteil des Erlebnisses, begründen jedoch keinen vermögenswerten Anspruch (siehe §§ 8–11).
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
Die Nutzung erfordert die Anlage eines Nutzerkontos mit gültiger E-Mail-Adresse.
Der Nutzer ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen und Änderungen zeitnah zu aktualisieren.
Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
Der Nutzer kann sein Konto jederzeit über die Anwendung oder durch Mitteilung an den Anbieter löschen lassen. Die Löschung erfolgt unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (siehe § 14).
§ 4 Spendenmodell und Geldfluss (Treuhand-Modell)
(1) Treuhänderische Vereinnahmung
Beträge, die der Nutzer über die Anwendung zuwendet, werden nicht unmittelbar an die
Empfängerorganisation weitergeleitet, sondern zunächst auf einem vom Geschäftskonto des Anbieters
getrennt geführten Treuhand- bzw. Anderkonto gesammelt. Der Anbieter handelt
insoweit ausschließlich als Treuhänder des Nutzers im Sinne einer mittelbaren Stellvertretung
(§§ 164 ff. BGB). Eine Vermögensvermengung mit dem Vermögen des Anbieters findet nicht statt.
(2) Zweckbindung (Auflagenschenkung, § 525 BGB)
Der Nutzer wendet die Beträge mit der Auflage zu, sie ausschließlich an die in der Anwendung
benannte Empfängerorganisation und ausschließlich für deren satzungsgemäße gemeinnützige Zwecke
weiterzuleiten. Eine anderweitige Verwendung — insbesondere zur Zwischenfinanzierung von
Plattformkosten oder anderen Aufwendungen des Anbieters — ist ausgeschlossen.
(3) Auszahlung an die Empfängerorganisation
Die Auszahlung an die Empfängerorganisation erfolgt periodisch, sobald die je Empfängerorganisation
angesammelten Beträge die Schwelle von 100 Euro übersteigen, mindestens jedoch
einmal pro Kalenderquartal. Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Ablauf der gesetzlichen
Rückbuchungsfrist für SEPA-Lastschriften (§ 6 Abs. 5).
(4) Tip / Plattform-Beitrag
Im Anschluss an jede Spende kann der Nutzer freiwillig einen zusätzlichen Beitrag („Tip") zur
Finanzierung des Betriebs der Anwendung leisten. Der Tip ist keine Spende im
steuerrechtlichen Sinn, sondern ein Entgelt an den Anbieter und wird nicht treuhänderisch
behandelt. Der Tip wird auf dem Erfolgsbildschirm und in der Vorabankündigung gesondert
ausgewiesen. 100 % des eigentlichen Spendenbetrags fließen in die Treuhand und zur
Empfängerorganisation.
Die Konstruktion als treuhänderische mittelbare Stellvertretung muss gegen die Anforderungen des
Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) abgegrenzt werden. Insbesondere: Greift die Ausnahme
nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 ZAG (Sammelzahlung im Auftrag des Zahlers an einen Empfänger)? Es ist
eine Stellungnahme der BaFin oder eine sichere fachanwaltliche Bewertung einzuholen, bevor diese
Klausel in Kraft tritt.
§ 5 Bestellung einer Spende und Vertragsschluss
Der Nutzer kann in der Anwendung einen Spendenbetrag (1–10 €) auswählen und einer Empfängerorganisation zuordnen.
Mit Bestätigung der Auswahl erteilt der Nutzer dem Anbieter den Auftrag, den Betrag in seinem Namen treuhänderisch zu vereinnahmen und an die Empfängerorganisation weiterzuleiten.
Eine Bestätigung des Auftrags wird unmittelbar in der Anwendung angezeigt und in einer Vorabankündigung (§ 6 Abs. 4) zusammengefasst.
Eine Mindestabnahme oder eine fortlaufende Spendenpflicht besteht nicht.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
(1) Zahlungsdienstleister
Der Anbieter nutzt für die Zahlungsabwicklung den Anbieter Stripe Payments Europe,
Limited (Stripe). Die Zahlungsdaten des Nutzers werden ausschließlich an Stripe übermittelt
und vom Anbieter nicht gespeichert.
(2) Primärer Zahlungsweg: SEPA-Lastschrift
Der Nutzer erteilt einmalig ein SEPA-Lastschriftmandat. Innerhalb eines Kalendermonats getätigte
Spenden werden zu einer Sammel-Lastschrift gebündelt und am ersten Bankarbeitstag des Folgemonats
eingezogen. Der Nutzer kann ein optionales monatliches Limit (Standard: 25 €) setzen. Das Mandat
kann jederzeit über die Anwendung widerrufen werden.
(3) Alternative Zahlungswege
Alternativ können Einmalspenden per Kreditkarte oder Apple Pay geleistet werden. Diese werden
sofort eingezogen.
(4) Vorabankündigung (Pre-Notification)
Der Anbieter kündigt Lastschrifteinzüge mindestens 3 Bankarbeitstage vor dem
Belastungstag per Push-Benachrichtigung und/oder E-Mail an. Die Vorabankündigung enthält
Belastungsdatum, Gesamtbetrag, Aufschlüsselung der Empfängerorganisationen sowie einen
eventuellen Tip.
(5) Rückbuchungsrecht
Der Nutzer kann eine SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen ab Belastung
ohne Angabe von Gründen bei seiner Bank zurückbuchen. Bei Rückbuchung entfällt die zugrunde
liegende Zuwendung. Der Anbieter behält sich vor, dem Nutzer die ihm hieraus entstehenden
Bankgebühren in Rechnung zu stellen, sofern die Rückbuchung nicht durch ein Verschulden des
Anbieters veranlasst wurde.
(6) Auszahlung
Auszahlungen an Empfängerorganisationen erfolgen frühestens nach Ablauf der Rückbuchungsfrist
nach Abs. 5. Vor diesem Zeitpunkt verbleiben die Beträge auf dem Treuhandkonto.
§ 7 Pflichten des Nutzers
Der Nutzer versichert, dass er die Spenden aus eigenem Vermögen leistet und nicht im Auftrag Dritter handelt (Geldwäschegesetz).
Der Nutzer stellt sicher, dass das hinterlegte Bankkonto die nötige Deckung aufweist.
Der Nutzer wird die Anwendung nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht zur Verschleierung der Herkunft von Vermögenswerten oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken.
Der Nutzer beachtet im Rahmen der sozialen und spielerischen Funktionen die Vorgaben aus §§ 8–11 sowie die geltenden Gesetze (insb. Persönlichkeits-, Urheber- und Bildnisrecht).
§ 8 Soziale Funktionen — Gemeinde und Zirkel
Die Anwendung ermöglicht die Vernetzung mit anderen Nutzern in einer „Gemeinde" (Freundesliste)
und in selbst gewählten Gruppen („Zirkel"). Eine Vernetzung kommt nur durch beidseitige
Bestätigung zustande.
Welche Profildaten in der Gemeinde sichtbar sind (Anzeigename, Avatar, aktive Verhaltenskategorien,
aggregierte Spendenstatistik), entscheidet der Nutzer selbst über die Profileinstellungen. Ein
„Eremit-Modus" pausiert die soziale Sichtbarkeit umfassend; der Schalter
„Denunzierbarkeit" entfernt die Möglichkeit, im Rahmen der Spielmechanik nach
§ 9 durch andere Nutzer denunziert zu werden.
Innerhalb eines Zirkels werden ausschließlich solche Aggregatdaten sichtbar, die der Nutzer für
die Sichtbarkeit freigegeben hat. Der Zirkel-Beitritt erfolgt durch Einladungscode; der Austritt
ist jederzeit möglich.
Der Nutzer verpflichtet sich, andere Nutzer nicht zu belästigen, zu beleidigen, zu verleumden
oder zu diskriminieren. Bei Verstoß ist der Anbieter berechtigt, Zugriffe einzuschränken oder
das Konto zu sperren (§ 17 Abs. 3).
§ 9 Denunziations-Spielmechanik
Die Anwendung enthält ein spielerisches Element „Denunziation". Damit kann ein Nutzer ein
anderes Mitglied eines gemeinsamen Zirkels mit einer behaupteten Verhaltenskategorie in
Verbindung bringen.
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine rechtliche Anzeige; es entstehen
keine Rechtsfolgen außerhalb der Anwendung.
Eine Denunziation ist ausschließlich gegen Nutzer möglich, die mit dem Ankläger befreundet sind,
mit ihm in mindestens einem Zirkel verbunden sind und die ihre „Denunzierbarkeit" nicht abgewählt
haben (§ 8 Abs. 2).
Pro Tag können maximal drei Denunziationen je Nutzer ausgesprochen werden. Der
Anbieter behält sich vor, dieses Limit anzupassen.
Eine Denunziation kann optional ein Beweisfoto enthalten. Hierfür gilt:
Beweisfotos können ausschließlich live über die Gerätekamera aufgenommen werden; ein Upload aus der Fotobibliothek ist technisch unterbunden.
Der Nutzer versichert, dass er an dem aufgenommenen Bild die erforderlichen Rechte besitzt und insbesondere die Anforderungen des § 22 KUG sowie der DSGVO einhält. Erkennbar abgebildete Dritte müssen in die Anfertigung und Verbreitung des Bildes eingewilligt haben.
Beweisfotos werden dem Beklagten ausschließlich als „View-Once" (max. 5 Sekunden) angezeigt.
Nach Auflösung der Denunziation wird das Foto serverseitig gelöscht (Speicherort: Bucket denunciation-evidence bei Supabase).
Der Anbieter ist berechtigt, Fotos vorab oder nachträglich zu entfernen, wenn ein konkreter Verdacht auf einen Rechtsverstoß besteht.
Eine als nachweislich falsch aufgelöste Denunziation führt zu einem Abzug von
einem „Engelpunkt" beim Ankläger. Der Punktabzug ist Bestandteil der Spielmechanik und stellt
keine Sanktion mit Außenwirkung dar.
Bei systematischem Missbrauch der Funktion (insbesondere bei wiederholt rechtswidrigen
Beweisfotos) ist der Anbieter berechtigt, die Denunziations-Funktion für den betreffenden
Nutzer dauerhaft zu sperren oder das Konto vollständig zu sperren.
Bewertung erforderlich: Inwieweit greift das Hostprovider-Privileg (§ 10 TMG / Art. 6 DSA) für
Beweisfotos? Empfehlung: Notice-and-Action-Mechanismus implementieren, schnelle Löschung bei
Beanstandung, Dokumentation. Die Spielmechanik selbst sollte zudem auf eine eventuelle
Persönlichkeitsrechtsproblematik geprüft werden (Aufstellung „behaupteter Laster" über reale
Personen).
Die Anwendung weist dem Nutzer auf Basis seiner Spenden- und Nutzungshistorie spielerische
Statusangaben zu („Engelrang" / Aufstiegsstufen, „Reliquien" / Achievements,
„Pilgerfahrt" / Reise-Visualisierung, „Heiligsprechung" / Heiligen-Liste).
Diese Statusangaben sind rein gestaltungsbezogen. Sie begründen keinen
vermögenswerten Anspruch, keinen Gegenwert in Geld oder Sachleistung und keinen
Anspruch auf Aufrechterhaltung. Der Anbieter kann Bedingungen, Schwellenwerte und Bezeichnungen
jederzeit ändern.
Die „Heiligsprechung" wird nur veröffentlicht, wenn der Nutzer dies aktiv bestätigt. Der Eintrag
kann jederzeit über die Profileinstellungen widerrufen werden.
Der Wegfall, die Korrektur oder die Änderung von Statusangaben begründen keinen Schadensersatz-
oder Erstattungsanspruch.
§ 11 Fastenzeit-Challenges
Die Anwendung bietet zeitlich begrenzte Selbstverpflichtungen („Challenges") mit täglichem
Check-in. Sie sind reine Selbstverpflichtungen ohne vertragliche Bindung; ein Verstoß führt
lediglich zu einem Abbruch der Challenge in der Anwendung.
Challenges ersetzen keine therapeutische, medizinische oder suchttherapeutische
Behandlung. Der Anbieter erbringt keine Heilbehandlung. Bei behandlungsbedürftigen
Suchterkrankungen weist der Anbieter in der Anwendung auf professionelle Hilfsangebote hin
(z.B. Sucht- und Drogen-Hotline 01806 313 031, www.bundesregierung.de/drogenbeauftragte).
Die im Rahmen einer Challenge angezeigten Sprüche und Reflexionen sind als überspitzte
Heiligenlegenden im Stil der Anwendung zu verstehen und stellen keine medizinische Aussage dar.
§ 12 Spendenbescheinigung / Steuernachweis
Der Anbieter stellt dem Nutzer für jedes Kalenderjahr einen vereinfachten
Spendennachweis gemäß § 50 Abs. 4 EStDV als PDF zum Download bereit. Der Nachweis ist
ausschließlich für Zuwendungen bis 300 € je Empfängerorganisation und Jahr vorgesehen.
Bei Beträgen über 300 € je Empfängerorganisation ist eine
Zuwendungsbestätigung direkt bei der Empfängerorganisation anzufordern; der Anbieter weist
hierauf in der Anwendung hin.
Der Nachweis enthält Name, Beträge, Empfängerorganisationen und Zeitraum der Zuwendungen. Eine
Übermittlung an Finanzbehörden erfolgt nicht; sie obliegt dem Nutzer.
Der Anbieter haftet nicht für die steuerliche Anerkennung des Nachweises durch das zuständige
Finanzamt.
Form des Nachweises (Mindestangaben nach § 50 Abs. 4 EStDV) anwaltlich/steuerrechtlich prüfen,
insbesondere im Hinblick auf das Treuhandmodell (§ 4 Abs. 1): Gilt der Anbieter als
Empfänger oder als Bote? Ggf. Abstimmung mit den Empfängerorganisationen erforderlich.
§ 13 Widerrufsrecht
(1) Da Spenden über die Anwendung als unentgeltliche Zuwendungen im Sinne des § 516 BGB
qualifiziert werden, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach
§§ 312 ff. BGB. Die SEPA-Rückbuchungsfrist nach § 6 Abs. 5 bleibt davon unberührt.
(2) Soweit der Nutzer einen Tip leistet (§ 4 Abs. 4), handelt es sich um ein entgeltliches
Geschäft. Der Anbieter erbringt die Tip-Leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers
sofort, sodass das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB erlischt. Der Nutzer wird hierauf
in der Anwendung hingewiesen.
Prüfen, ob der Tip als „digitale Inhalte / Dienstleistung" im Sinne des § 356 Abs. 5 BGB
überhaupt unter den Erlöschenstatbestand fällt oder ob ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu
gewähren ist. Konservativer Ansatz: Widerrufsbelehrung beilegen.
§ 14 Datenschutz, Aufbewahrung
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der gesonderten
Datenschutzerklärung, abrufbar in der Anwendung und unter
[URL Datenschutz].
(2) Steuerlich und handelsrechtlich relevante Daten werden gemäß § 147 AO und § 257 HGB
bis zu 10 Jahre aufbewahrt. Im Übrigen werden Daten nach Wegfall des Verarbeitungszwecks
gelöscht.
§ 15 Verfügbarkeit der Anwendung
Der Anbieter strebt eine hohe Verfügbarkeit der Anwendung an, schuldet jedoch keine
ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Eingriffe Dritter
können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
§ 16 Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Anbieter haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen der Empfängerorganisationen oder Zahlungsdienstleister.
Der Anbieter haftet nicht für die durch Nutzer eingestellten Inhalte (insbesondere Beweisfotos und behauptete Verhaltenskategorien im Rahmen der Denunziations-Spielmechanik nach § 9). Die Verantwortlichkeit verbleibt beim einstellenden Nutzer; der Anbieter wird Inhalte nach Kenntnis von einer Rechtsverletzung unverzüglich entfernen.
Eine Haftung für die Auswirkungen der Spielmechanik (z.B. Engelrang-Verlust, Wegfall einer Heiligsprechung, Abbruch einer Challenge) ist ausgeschlossen.
§ 17 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Seiten
jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
(2) Bei Kündigung werden bereits ausgeführte oder im laufenden Sammelmonat unwiderruflich
gebündelte Beträge weiterhin nach den Regeln des § 4 weitergeleitet.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder
den Zugang zu sperren, wenn der Nutzer gegen wesentliche Pflichten verstößt, insbesondere gegen
§§ 7–9.
§ 18 Änderungen dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies aufgrund regulatorischer, technischer oder
organisatorischer Änderungen erforderlich wird. Änderungen werden dem Nutzer mindestens
sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
(2) Widerspricht der Nutzer der Änderung nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als
angenommen. Im Fall des Widerspruchs ist der Anbieter berechtigt, das Nutzungsverhältnis zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens zu beenden.
(2) Der Anbieter ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates bleiben unberührt.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist [Sitz des Anbieters].
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.
Dieser Entwurf wurde als technische Vorlage erstellt und ersetzt keine anwaltliche Beratung.
Vor Inkrafttreten ist eine Prüfung durch einen Fachanwalt für Gemeinnützigkeitsrecht und ggf.
eine Stellungnahme der BaFin zur ZAG-Relevanz einzuholen. Die Klauseln zu Denunziations-Spielmechanik
(§ 9) und Beweisfotos sind zusätzlich auf Persönlichkeits-, Bildnis- und Plattformhaftungsrecht
(DSA, TMG) zu prüfen. Empfohlen: Winheller (Frankfurt), Schomerus (Hamburg).